Kanzlei Lange
Herzog-Friedrich-Straße 52
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Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts berate und vertrete ich Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor den Strafgerichten unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht (z.B. Gewalt-und Tötungsdelikte, Vermögensdelikte)
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht, siehe Verkehrsrecht
  • Betäubungsmittelstraftaten
  • Nebenklageverfahren, sog. Opferanwalt
  • Zeugenbeistand
  • Vertretung in allen Haftsachen

Als Strafverteidiger habe ich das Recht, für Sie Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Gerichtsakten zu nehmen. Erfolgreiche Strafverteidigung setzt genaue Kenntnis vom Vorwurf, evtl. Zeugen oder sonstigen belastenden Beweismitteln voraus.

Darauf aufbauend setze ich mich dafür ein, dass der Vorwurf bereits im Ermittlungsverfahren fallen gelassen wird und so eine Anklage und spätere mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht entbehrlich werden.

Sollte eine Verhandlung vor dem Strafgericht nicht zu verhindern sein, geht es darum, dem Vorwurf mit allen strafprozessualen Mitteln zu begegnen. Ziel der Verteidigung ist der Freispruch durch das Gericht. Im Falle des Geständnisses oder nicht zu widerlegender Beweise ist auf ein tat- und schuldangemessenes Urteil hinzuwirken, welches auch alle strafmildernden Umstände für Sie berücksichtigt.

Ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz für weiterführende Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.

 

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie mich unter 0431 720 74 20 oder nutzen Sie das Kontaktformular

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